Ortsbeauftragter (Elmar Helminger)
Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich und repräsentiert den Ortsverband nach außen. Er sorgt für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Im Einsatzfall ist er der erste Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich.
Stellvertretender Ortsbeauftragter (Michael Schweiger)
Der stellvertretende Ortsbeauftragte (stv. OB) ist Leiter des OV-Stabes und Abwesenheitsvertreter des Ortsbeauftragten. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.
Ausbildungsbeauftragte (Noelie Böger)
Die Ausbildungsbeauftragte (AB) koordiniert verantwortlich die Ausbildung im Ortsverband. Sie unterstützt den Ortsbeauftragten in allen Ausbildungsangelegenheiten und ist für die Durchführung der Basisausbildung, sowie die Überwachung und Koordination der Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben verantwortlich.
Fachberater (Markus Schwaiger / Andrè Steuck)
Der Fachberater (FaBe) vertritt den Ortsverband auf verschiedenen Ebenen der Führungsstruktur von Bedarfsträgern. Er handelt im Auftrag des zuständigen Ortsbeauftragten, nimmt initiativ mit den entsprechenden Stellen Kontakt auf und bietet die Hilfe des THW an. Im Einsatz vertritt der Fachberater das THW u. a. als Mitglied von KatS-Leitungen, Technischen Einsatzleitungen bzw. Einsatzleitungen oder Einsatzabschnittsleitungen von Bedarfsträgern. Der Fachberater ist dem Leiter der entsprechenden Führungseinrichtung/Führungsstelle im Einsatz unterstellt, berät diesen über die Einsatzmöglichkeiten des THW und leistet übertragene Arbeiten. Er hat in der Regel über die Ausbildung im THW hinaus eine Spezialausbildung oder ist auf andere Weise besonders beruflich qualifiziert.
BÖH (Uli Hoffmann)
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung (BÖH) ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des Ortsverbandes zuständig. Zu den Aufgaben des BÖH gehört insbesondere Helferwerbung, Pressearbeit und Kontaktpflege zu örtlichen Medien, die Gestaltung von Publikationen und öffentliche Präsenz bei offiziellen Anlässen. Bei der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung bei Bedarf durch weitere Helfer des Ortsverbandes unterstützt.
Jugendbetreuer (Florian Weinert)
Die Jugendbetreuer (JuB) sind für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen des Ortsverbandes zuständig. Sie sind verpflichtet, die Junghelfer/innen in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Sie werden hierbei durch Helfer des Ortsverbandes unterstützt. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sind das Interesse und die Fähigkeiten der einzelnen Junghelfer/innen zu fördern - dabei müssen die Jugendbetreuer immer auch als Vorbild agieren. Bei der externen Jugendarbeit arbeiten sie mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.
Schirrmeister (Sascha Söchtig)
In den Aufgabenbereich des Schirrmeister (SM) fällt die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeug-Ausstattung des Ortsverbandes. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben kann er in Abspache mit dem Ortsbeauftragten und Einheitsführern auf Helfer des Ortsverbandes zurückgreifen. Bei Einsätzen erledigt er vorwiegend logistische Aufgaben.
Verwaltungsbeauftragter (Eike Krebs)
Der Verwaltungsbeauftragte (VwB) ist für die Erledigung der aller Verwaltungsarbeiten im Ortsverband verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere Anlage und laufende Bearbeitung der Helferakten, der Postverkehr des Ortsverbandes, das Führen der Handkasse, die Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen, die Vorbereitung der Ermahnungs- und Ausschlussverfahren und die Erfassung der Dienststunden.
Koch (N/N)
Der OV-Koch (K) übernimmt die Verpflegung der Helfer im Ortverband. Im Einsatzfall und während des regulären Dienstbetriebes sorgt er für die Anforderung und Gewährleistung von Verpflegung und Getränken. Dabei wird er nach Bedarf von weiteren Helfern unterstützt.